Racherecht

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Dieser Artikel wurde auf die Übereinstimmung mit den Regeln für Runde 60 geprüft und ist unter Umständen nicht mehr aktuell.

Spielanleitung für Syndicates
Grundlagen:
  1. Tutorial/Schutzzeit
  2. Quickstart Guide
  3. Fraktionen
  4. Ressourcen
  5. Gebäude und Land
  6. Militär und Verteidigung
  7. Forschung und Entwicklung
  8. Bauaufträge
für Fortgeschrittene:
  1. Angriff
  2. Spionage und Sabotage
  3. Globaler Markt
  4. Lager und Transfer
  5. Aufträge
  6. Politik und Diplomatie
  7. Monumente
  8. Anleihenmarkt
  9. Gruppen, Syndikate und Allianzen
  10. Partnerschaften
  11. Racherecht
  12. Kriege
  13. Syndikatsarmee
Strategien und Taktiken:
  1. Syndicates Grundlagen
  2. Syndicates Konzepte
  3. Rohstoffproduzent/Prodder
  4. Dieb/Fullspy
  5. Militärproduzent/Seller
  6. Angreifer/Atter
für Profis:
  1. Bonus-Verrechnung
  2. Landkapazität & Overcharge
  3. Formeln in Syndicates
  4. Landgain & Verlustberechung
  5. Berechnung der Diebstahlmenge
  6. Spionageerfolgswahrsch.
Sonstiges:
  1. Häufig gestellte Fragen
  2. Urlaub & Inaktivität
  3. Optionen
  4. Schnittstelle zu Ingame-Daten

Irgendwann passiert es jedem einmal - der erste Angriff kam schnell, überraschend unerwartet und vernichtend. Natürlich möchten Sie sich für diesen hinterhältigen Angriff bei Ihrem Gegner rächen und am liebsten sofort zurückschlagen. Bei Syndicates gibt es hierfür das sogenannte "Racherecht" (manchmal auch Rückschlagrecht genannt). Eine Übersicht über die Konzerne, auf die Sie aktuell Angriffe unter der "Racherecht"-Regelung ausführen können, finden Sie auf der Angriffsseite.

Hierbei ist folgendes zu beachten:

Folgende Faktoren/Auslöser gewähren Ihnen gegenüber einem anderen Konzern Racherecht

  • Der Konzern hat innerhalb der letzten 24h einen Angriff gegen Sie ausgeführt und Schaden zugefügt. Ausnahme getarnter Angriff von Stealth Bombern (mit SpyWeb bekommt man RR).
  • Der Konzern hat innerhalb der letzten 24h eine Sabotageaktion gegen Sie ausgeführt. (benötigt SpyWeb)
  • Der Konzern hat innerhalb der letzten 24h einen erfolgreichen Lagerdiebstahl gegen Sie ausgeführt. (benötigt SpyWeb)
  • Der Konzern hat innerhalb der letzten 24h mindestens 5 erfolgreiche Diebstahlaktionen gegen Sie ausgeführt (genaueres hierzu siehe in der Hilfe für Spionage) (benötigt SpyWeb)
Anmerkung
  • Bei Aufträgen die zu Racherecht führen, erhält das Opfer und dessen Syndikat nach Ausführung Racherecht gegenüber dem Auftragnehmer sowie dem Auftraggeber

Direktes und indirektes Racherecht

  • Es wird zwischen 2 Arten von Racherecht unterschieden.
  • Das direkte Racherecht hat der Konzern der angegriffen/sabotiert/beklaut wurde.
  • Das indirekte Racherecht haben alle Konzerne innerhalb des Syndikats des angegriffenen/sabotierten/beklauten Konzerns.
  • Bei direktem Racherecht hat man auch gegen kleinere Konzerne die bessere Landgainformel.

Bei Racherecht gelten folgende Vergünstigungen bei Angriffen / Spionageaktionen

  • Etwaiger Schutz vor Angriffen/Sabotage durch Aktien wird ausgesetzt - ebenso bei den Syndikatskollegen des Spielers mit Racherecht (Börse).
  • Sie dürfen den Spieler, bei dem Sie Racherecht haben beliebig oft angreifen. Die Angriffe zählen nicht zu den (3 bzw. 10 mit RA) maximal möglichen Angriffen pro Tag hinzu.
  • Bei direktem Racherecht wird die Sabotageaktion Forschung zerstören freigeschalten
  • Der Schutz vor Mehrfachangriffen wird bei direktem Racherecht wie im Krieg gehandhabt, ist also deutlich reduziert.
  • Sabotage ist wirkungsvoller, siehe dazu Spionage im Krieg