Racherecht
Spielanleitung für Syndicates |
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Irgendwann passiert es jedem einmal - der erste Angriff kam schnell, überraschend unerwartet und vernichtend. Natürlich möchten Sie sich für diesen hinterhältigen Angriff bei Ihrem Gegner rächen und am liebsten sofort zurückschlagen. Bei Syndicates gibt es hierfür das sogenannte "Racherecht" (manchmal auch Rückschlagrecht genannt). Eine Übersicht über die Konzerne, auf die Sie aktuell Angriffe unter der "Racherecht"-Regelung ausführen können, finden Sie auf der Angriffsseite.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
Folgende Faktoren/Auslöser gewähren Ihnen gegenüber einem anderen Konzern Racherecht
- Der Konzern hat innerhalb der letzten 24h einen Angriff gegen Sie ausgeführt (muss nicht erfolgreich sein)
- Der Konzern hat innerhalb der letzten 24h die Spionageaktion "Forschung zerstören" gegen Sie erfolgreich ausgeführt
- Der Konzern hat innerhalb der letzten 24h mindestens 4 erfolgreiche Sabotageaktionen gegen Sie ausgeführt (genaueres hierzu siehe in der Hilfe für Spionage)
- Anmerkung
- Bei Aufträgen die zu Racherecht führen, erhält das Opfer nach Ausführung Racherecht gegenüber dem Auftragnehmer sowie dem Auftraggeber
Bei Racherecht gelten folgende Vergünstigungen bei Angriffen / Spionageaktionen
- Etwaiger Schutz vor Angriffen/Sabotage durch Aktien wird ausgesetzt - ebenso bei den Syndikatskollegen des Spielers mit Racherecht (Börse).
- Sie dürfen den Spieler, bei dem Sie Racherecht haben beliebig oft angreifen. Die Angriffe zählen nicht zu den (5 bzw. 10 mit RA) maximal möglichen Angriffen pro Tag hinzu.
- Der Schutz vor Mehrfachangriffen wird wie im Krieg gehandhabt, ist also deutlich reduziert.
- Sabotage ist wirkungsvoller, siehe dazu Spionage im Krieg
Unsichtbares Racherecht
- Ist ein Auftrag anonym eingestellt, so bekommt man unsichtbares Racherecht gegen den Auftraggeber.
- Hat man kein SpyWeb, dann bekommt man bei verdeckten Angriffen durch Stealth Bomber und Sabotageaktionen unsichtbares Racherecht
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