Syndikatsübers. (Menüpunkt)
		
		
		
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 Dieser Artikel wurde lediglich auf die Übereinstimmung mit den Regeln für Runde 106 geprüft und ist unter Umständen nicht mehr aktuell.
| Menüpunkte | 
|---|
| 1. Konzern: | 
| 2. Kommunikation | 
| 3. Syndikat und Welt: | 
| 4. Menü links unten: | 
| 5. Menü rechts unten: | 
| United Industries Corporation | Geschäftsführer online | ||
| Shadow Labs | Konzern ist inaktiv | ||
| Brute Force | Konzern ist global inaktiv | ||
| New Economic Block | Mentoren die gerne eure Fragen beantworten | ||
| Nova Federation | Präsident des Syndikats | ||
| ## | Schutzzeit | ||
| ## | Im Urlaub | ||
| Kon. | Wurde innerhalb von 24 Std. einmal erfolgreich angegriffen. Für einen Eroberungsangriff gilt die Einschränkung, dass mindestens 75% des Landes erobert wurde, welches bei einem Standardangriff erbeutet worden wäre. | ||
| Kon. | Wurde innerhalb von 24 Std. zweimal erfolgreich angegriffen, wiederum zählen Eroberungen nur wenn mind. 75% des Standardlandgains erobert wurden. | ||
| Fox  Fox Fox  | 
Ist der Fox des Konzerns besser als der aller Konzerne dieser Fraktion so ist er schwarz. Ist der Fox bis zu 80% schlechter als der Durchschnitt ist er gelb. Ist der eigene gelb sollte man sich vielleicht Gedanken machen, wie man ihn verbessern könnte. Ist er unter 80% des Durchschnitts ist er rot. Sollte dein Fox rot sein, so solltest du dich dringend darum kümmern, dass du mehr NW bekommst (z.B. durch bessere oder mehr Einheiten). | ||
Syndikatsübers.  | 
Die Syndikatsübersicht zeigt dir den Networth und das Land verschiedener Syndikate und deren Mitgliedern an. Die Syndikatsübersicht zeigt immer den Networth des letzten Ticks der jeweiligen Konzerne an.
Syndikatsbeschreibung
- Jeder Präsident kann eine Syndikatsbeschreibung festlegen. Diese wird bei wählen dieser Option angezeigt.
 - Diese Syndikatsbeschreibung wird nur sehr selten benutzt.
 
Rankingoptionen
- Die Syndikatsübersicht kann man nach Land, Networth, Fraktionen und Konzernnamen sortieren. Einfach in der Tabelle die entsprechenden Begriffe anklicken.
 
Sonstiges
- Es kann hier auf eine Syndikatswebsite verlinkt werden, dabei gelten folgende Regeln:
 
- Die verlinkte Website muss den Jugendschutzbestimmungen gerecht werden
 - Auf der verlinkten Website sollte ein Backlink zu [syndicates-online.de] platziert werden
 - Der aktuelle Präsident ist verantwortlich für die verlinkte Seite
 
- Der vom Präsident hochgeladene Syndikatsbanner wird hier angezeigt. Der Banner darf
 
- maximal 540 x 80 Pixel groß sein
 - maximal 100 KB