Land: Unterschied zwischen den Versionen

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* durch die [[Forschung]] [[Cheaper Land Purchase]] um 10 % pro Stufe.
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* durch die Forschung [[Greater Land Purchase]] zusätzlich +20 % der gekauften Landmenge kostenlos
* durch die Forschung [[Greater Land Purchase]] zusätzlich +20 % der gekauften Landmenge kostenlos
* hat ein Konzern eine geringere Landgröße als die bereits in dieser Runde erreichte maximale eigene Landgröße, ist der Landpreis für alle ha bis zur maximal erreichten eigenen Landgröße um 50 % reduziert.
* durch Verringerung der eigenen Größe. Ist ein Konzern kleiner als die bereits in dieser Runde erreichte maximale eigene Landgröße, ist der Landpreis bis zur maximalen eigenen Landgröße um 50 % reduziert.


==Modifikatoren Anzahl Einheiten pro ha==
==Modifikatoren Anzahl Einheiten pro ha==
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== Landabbruch ==
== Landabbruch ==
Der Landerwerb kann abgebrochen werden, indem man unter ''Bauaufträge'' auf das Land und dann auf Landerwerb stoppen klickt. Das abgebrochene Land wird wie folgt vergütet: für abgebrochenes Land je 200 ha eigene Konzerngröße 1 % des eigenen Landpreises, maximal jedoch 60 % des eigenen Landpreises bei 12.000 ha und ist bei 250.000 cr/ha Abbrucherlös gecapped.
*Der Landerwerb kann abgebrochen werden, indem man unter "Bauaufträge" auf das Land und dann auf Landerwerb stoppen klickt. Für abgebrochenes Land je 200 ha der eigene Konzerngröße erhält man 1 % des eigenen Landpreises, maximal jedoch 60 % des eigenen Landpreises bei 12.000 ha. Der Maximalwert ist 250.000 cr/ha Abbrucherlös.
*Wird Land abgebrochen, das zum halben Preis nachgebaut werden könnte, erhält der Konzern beim Abbruch auch nur die Hälfte des Preises. Beispiel: Der Konzern hat 5000 ha, die maximal erreichte eigene Landgröße diese Runde war 5500 ha. Der Konzern hat 800 ha im Bau. 300 ha können zum vollen Preis abgebrochen werden. Alles darunter nur für die Hälfte.  


Siehe auch [[Bild:Buch.jpg]] [[Gebäude und Land (Menüpunkt)|Gebäude und Land]] und [[Bild:Buch.jpg]] [[Landkapazität & Overcharge]].
Siehe auch [[Bild:Buch.jpg]] [[Gebäude und Land (Menüpunkt)|Gebäude und Land]] und [[Bild:Buch.jpg]] [[Landkapazität & Overcharge]].

Version vom 6. Februar 2016, 06:08 Uhr

Dieser Artikel wurde auf die Übereinstimmung mit den Regeln für Runde 80 geprüft und ist unter Umständen nicht mehr aktuell.


Das Land stellt die Größe eines Konzerns dar. Jeder Hektar (ha) Land bietet grundsätzlich Platz für 12 Militäreinheiten, 12 Spione und 1 Gebäude. Jeder ha bringt 30 NW. Beim Kauf von Land ist dieses grundsätzlich nach 20 Stunden verfügbar. Erst dann kann es bebaut werden. Der Landpreis ist abhängig von den aktuell vorhandenen ha Land. Man kann höchstens 1.500 ha auf einmal kaufen, bzw. höchstens so viel Land wie man gerade besitzt. Für erobertes Land durch Angriffe gilt diese Begrenzung nicht. Für Berechnungen siehe die Formelsammlung.

Modifikatoren Landerwerb

Modifikatoren Landpreis

Senkung des Preises

  • durch Fraktionsbonus von NEB um 20 %.
  • durch den Partnerbonus "Der Erwerb von Land wird 10 % kostengünstiger".
  • durch die Forschung Cheaper Land Purchase um 10 % pro Stufe.
  • durch die Forschung Greater Land Purchase zusätzlich +20 % der gekauften Landmenge kostenlos
  • durch Verringerung der eigenen Größe. Ist ein Konzern kleiner als die bereits in dieser Runde erreichte maximale eigene Landgröße, ist der Landpreis bis zur maximalen eigenen Landgröße um 50 % reduziert.

Modifikatoren Anzahl Einheiten pro ha

Landabbruch

  • Der Landerwerb kann abgebrochen werden, indem man unter "Bauaufträge" auf das Land und dann auf Landerwerb stoppen klickt. Für abgebrochenes Land je 200 ha der eigene Konzerngröße erhält man 1 % des eigenen Landpreises, maximal jedoch 60 % des eigenen Landpreises bei 12.000 ha. Der Maximalwert ist 250.000 cr/ha Abbrucherlös.
  • Wird Land abgebrochen, das zum halben Preis nachgebaut werden könnte, erhält der Konzern beim Abbruch auch nur die Hälfte des Preises. Beispiel: Der Konzern hat 5000 ha, die maximal erreichte eigene Landgröße diese Runde war 5500 ha. Der Konzern hat 800 ha im Bau. 300 ha können zum vollen Preis abgebrochen werden. Alles darunter nur für die Hälfte.

Siehe auch Gebäude und Land und Landkapazität & Overcharge.