Einheitenverluste

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Dieser Artikel wurde auf die Übereinstimmung mit den Regeln für Runde 59 geprüft und ist unter Umständen nicht mehr aktuell.

Unter Einheitenverlusten versteht man die Einheiten, die man bei Kampfhandlungen verliert. Diese Einheiten werden zerstört, und nehmen keinen Platz auf ihrem Land mehr ein.

Berechnung

  • Normalerweise verliert man 10% der Einheiten
  • Bei den Verlusten des Gewinners wird nur mit so vielen Einheiten gerechnet, wie er wirklich benötigt hätte, um zu gewinnen
  • Die Verluste können nicht unter 10% der Normalverluste, d.h. 1,0%, sinken
  • Wenn der Verteidiger den Kampf gewinnt, verliert er keinerlei Einheiten.
  • Achtung! Im Krieg und bei Racherecht entfällt diese Funktion und der Verteidiger erleidet volle Verluste.
  • Wenn man einen Unitmix schickt, dann wird auf die prozentuale Verteilung der geschickten Units geachtet. Schickt man also 60% Tanks und 40% Marines, dann findet man diese Werte auch bei den Verlusten wieder, unabhänig von AP-Zahlen der Units
  • Ist der Verteidigerkonzern kleiner als der Angreiferkonzern, so bekommt der Verteidiger einen Schutz, dass er weniger als 10 % seiner Einheiten verliert.
  • Der zusätzliche Schutz für kleinere Konzerne entfällt auch hier bei direktem Racherecht. Die Formelerweiterung ist die selbe wie beim Bashschutz.


Also ergibt sich folgende Formel:

Für Angreifer
[Tatsächlich_benötigte_Einheiten] * 10% * (1-[Reduktion_durch_Forschungen /PBs /Monumente /Einheitenspecials] + [Erhöhung_durch_Forschungen /PBs /Monumente/ Einheitenspecials])
Für Verteidiger
{[Vorhandene_Einheiten] * 10% * (1-[Reduktion_durch_Forschungen /PBs /Monumente /Einheitenspecials] + [Erhöhung_durch_Forschungen /PBs /Monumente/ Einheitenspecials])} * wenn (Angreiferland*0,8>Verteidigerland ((Verteidigerland/Angreiferland)*1,25)^1,5 SONST 1


  • Diese Formel wird auch in dem Angriffsrechner von ROE verwendet. Wer nicht selber rechnen möchte kann sich seine und die gegnerischen Verluste mit diesem Tool berechnen lassen. Vorraussetzung hierfür ist die korrekte Eingabe aller Forschungen, Partnerboni und Monumente. ACHTUNG! Dies gilt nur bei Wartung des AGR. Im Moment ist dieser also veraltet.